Das Reha-Nachsorge-Programm Psy-RENA wird für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung angeboten. Wenn Ihnen eine Nachsorge-Empfehlung von Ihrer Reha-Klinik vorliegt, können Sie sich telefonisch oder per Mail anmelden, nachzulesen auf den Seiten https://psyrena.de/therapeut/johanna-robeck-prenzlau.
Weitere Informationen zur Reha-Nachsorge finden Sie auf www.nachderreha.de, bei der Deutschen Rentenversicherung oder www.psyrena.de in der Rubrik „Infos für Teilnehmer“. Bitte beachten Sie, dass Sie pro Sitzung eine Fahrtkostenpauschale von 5€ von der DRV erstattet bekommen.
Bei einem Berufs- oder Wegeunfall sind Sie über eine für Sie zuständige Berufsgenossenschaft versichert, welche auch eine psychotherapuetische Behandlung übernimmt. Als erstes werden die Kosten für 5 probatorische "Kennlern-"sitzungen übernommen. Anschließend beantrage ich für Sie die Kostenübernahme für eine Psychotherapie.
Für eine Psychotherapie als Privatleistung können wir einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und Ziele für die Therapie entwickeln. Wenn Sie eine Einzel- oder Gruppentherapie, Paarberatung, psychologische Einzelberatung, ein Coaching, eine psychologische Diagnostik (Aussagen zu Diagnosen, psychologische Testdiagnostik, wie z.B. Intelligenz- oder Persönlichkeitsdiagnostik), Interventionen zu gezielten Fragestellungen, wie z.B. Stressbewältigung oder Burnout-Prophylaxe oder eine Weiterbildung, dies eventuell für Ihr Unternehmen/ Ihren Träger im Bereich Gesundheit oder Pädagogische Psychologie suchen, kann ich Ihnen mein Leistungsprofil vorstellen und ein für Sie passendes Konzept und Angebot in einem konkreten Zeitfenster entwickeln.
Die Abrechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Ihrer ambulanten Zusatzversicherung erfolgt regulär ohne Umstände. Je nach Absprache zwischen Ihnen und Ihrer Krankenversicherung kann die Psychotherapie mit Ihrer Zustimmung auch direkt mit der Versicherung abgerechnet werden. Bei einer Akutbehandlung werden die ersten 12 Sitzungen übernommen. Bitte informieren Sie sich zuvor bei Ihrer Versicherung, um sich dies bestätigen zu lassen.
Auf Grundlage einer Kostenübernahmebescheinigung, ausgestellt und Ihnen ausgehändigt von dem/der Truppenarzt/ärztin, erfolgt die Abrechnung regulär über die Abrechnungsstelle.